E-Bilanz - vom Papier zum Computer
Am Ende eines Geschäftsjahres muss die abgeschlossene Bilanz, sprich das Umsatzergebnis jeder Firma zum Finanzamt. Bislang funktionierte das handschriftlich über ein vorgedrucktes Formular. Ab 2013 gilt hierfür eine neue Regelung. Ab dann gibt es die E-Bilanz - eine elektronische Übermittlung der Daten, die diesen Transfer schnell und unkompliziert regeln soll. Dabei sind gesetzliche Vorschriften genau einzuhalten.
Auf dem herkömmlichen Weg wird daher eine Einreichung zukünftig nicht mehr möglich sein. Für die Neuregelung gibt es zahlreiche Gründe. Einer davon ist die automatische, pünktlichere Abgabe. Ein weiterer die bessere Lesbarkeit. Außerdem kann so eine allgemein schnellere Abwicklung gewährleistet werden. Noch dazu sollen mit dieser neuen Lösung Kosten eingespart werden.
Die Abgabepflicht gilt für jede Unternehmensform. Ganz egal wie viele Quadratmeter und Mitarbeiter eine Firma hat, alle unterliegen ein und derselben Pflicht und die ist es, Auskunft über die Bilanz zu geben. Dabei ist penibel darauf zu achten, dass der Gewerbetreibende statt wie bisher gerade einmal bis zu 80 Kennzahlen jetzt bis zu knapp 900 anzugeben hat. Das ist ohne Frage eine ziemliche Herausforderung für Herrn und Frau Unternehmer.
Taxonomien
Zur besseren und schnelleren Übersicht bei der E-Bilanz sind die Firmen in mehrere verschiedene Taxonomien unterteilt.
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Auf einen Blick
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Länderübergreifend
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Vorbereitung
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Lohnsteuerjahresausgleich
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